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Notar

Der Notar ist ein Jurist und spielt beim Kauf und Verkauf von Immobilien eine wichtige Rolle. Ein Notar führt Beurkundungen von Rechtsgeschäften durch und beurkundet gemäß Grundstücksrecht den Kaufvertrag, die Grunddienstbarkeiten und die Grundpfandrechte. Außerdem beurkundet er die Gesellschaftsgründungs- oder Erbverträge. Wichtig ist, dass die in notariellen Urkunden enthaltenden Ansprüche sofort vollstreckbar sind. Dementsprechend können Verkäufer eines Grundstückes bei ausbleibender Kaufpreiszahlung den Anspruch durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen, ohne den Käufer vorher zu verklagen.

Zusätzlich beurkundet der Notar Testamente, Vorsorgevollmachten und Eheverträge und beurteilt somit Sachverhalte im Erb- und Familienrecht. Des Weiteren führt er Tatsachenfeststellungen, wie z.B. die Unterschrift von Verträgen mit Auswirkungen auf Einträge im Grundbuch, durch. Diese Beglaubigungen werden als Bestätigung ihrer Echtheit durchgeführt. Hier ist aber wichtig, dass nur die Unterschrift und nicht die Richtigkeit der Inhalte beglaubigt wird. Der Notar ist dazu verpflichtet, bei der Beurkundung über den Vertragsinhalt und dessen Folgen aufzuklären und entsprechend alle Parteien zu belehren. Zudem unterliegt er sowohl der Verschwiegenheitspflicht als auch dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und muss sowohl unabhängig als auch unparteiisch sein. Ebenfalls unterstehen Notare der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung. Für ihre Tätigkeit müssen sie bundeseinheitliche Gebühren erheben.

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