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Eigentum

Das Eigentum beschreibt die komplette Entscheidungsfreiheit über eine körperliche Sache, also das Recht, über eine Sache frei zu verfügen. Der Eigentümer, also die Person, der die Sache rechtlich gesehen gehört, kann über diese Sache frei verfügen. Eigentum kann durch einen Vertrag oder einen Rechtsakt erlangt werden. Häufig wird das Eigentum mit dem Besitz verwechselt, obwohl die beiden Begriffe rechtlich ganz unterschiedliche Bedeutungen haben. Der Besitz meint allerdings nur den tatsächlichen faktischen Besitz einer Sache, während das Eigentum das uneingeschränkte Recht der Entscheidungsfreiheit über diese Sache beschreibt.

Mit der Eintragung in das Grundbuch wird ein Käufer der rechtliche Eigentümer des von ihm gekauften Grundstücks. Er kann aber schon davor der Besitzer, also der wirtschaftliche Eigentümer, des Grundstücks werden. Durch den Besitzübergang werden alle Rechte und Pflichten auf den Käufer übertragen. Der Zeitpunkt des Besitzübergangs kann dabei im Vertrag frei verhandelt und festgelegt werden, während der Eigentumsübergang mit der Eintragung ins Grundbuch einhergeht.

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